Corona Informationen
Corona Informationen 25.05.2022
Neues aus dem „Spatzennest“ 24.März 2022
Liebe Eltern!
Langsam, Stück für Stück geht ein Schrittchen in Richtung Normalität.
Seit heute haben wir die strikte Gruppentrennung in einigen Bereichen aufgehoben; im Garten, bei der Toilettenbenutzung, Aula- und Turnraumnutzung.
Im Garten entfällt die Maskenpflicht, auch für die Eltern. Im Gebäude bleibt es wie gehabt.
Beim Bringen und Abholen bleibt es bis zum 1.April noch bei der jetzigen Lösung.
Danach hoffen wir auf eine neue Regelung und werden dann auch zu den alten Öffnungszeiten zurückkehren.
Wir haben auch viel vor, hier eine kurze Terminübersicht:
Ameisen
-Juni Besuch auf dem Bauernhof Termin wird noch bekannt gegeben
- 4.Juni Abschlußfest 14.30 Uhr-16.00 Uhr
- 20. Juni Schnuppertag neue Ameisen 14.45- 16.00 Uhr
Mäuse
- 19. Mai Gruppenaktionstag
- 22. Juli Abschiedsfest
- 14. Juli 14.30- 15.30 Uhr Schnuppern neue Mäusekinder
Eichis
-6. Mai 14.30- 16.30 Eichiaktion im Garten
- 1. Juni Elternabend neue Eichis 18.30 Uhr
- 13. Juli 15.30- 17.30 Abschlußfest
- 19. Juli 14.30-15.30 Schnuppern neue Eichis
Igel
- 9. Mai Gruppenaktion 14.30- 16.30 Uhr
- 23. Mai Elternabend neue Igel 18.00 Uhr
- 20. Juli 15.30- 17.30 Abschlußfest
- 6.Juli Schnupperstunde neue Igel 14.30- 15.30 Uhr
Eulen
- 20.Mai 14.30-16.30 Aktionstag Garten
- 12.Juli 14.30 Uhr Schnuppern neue Eulen
- 15.Juli 14.30- 16.30 Abschlußfest
Schlaufüchse
- 24. Juni Vorschultag in der Schule
- 30. Juni Abschlußparty (Was und wie bestimmen die Kinder)
-27. Juli Verkehrspolizeitag
- 28. Juli Büchertaschentag
Offen:
2 Mal Besuch auf dem Bauernhof (April und Juli)
Natürlich ist das noch nicht alles, das Marktplatzfest, die Losbude und …. kommen noch dazu.
Am Gründonnerstag besucht uns der Osterhase.
Wir werden viel im Garten sein und auch unterwegs nach dem Frühling suchen.
Der Kindertag wird auch nicht vergessen …… .
Bitte auch die Ferien nicht vergessen, die Kita ist vom
7.06.-10.06. geschlossen- Pfingsten
1.08.-19.08. geschlossen –Sommerferien
29.08. Planungstag Kita geschlossen
Am 1.Mai (St. Thomas Kirche) ist der Abschiedsgottesdienst für unseren Herrn Pfarrer Stieglitz.
Wir möchten uns mit den Kindern um 16.30 Uhr von ihm verabschieden und uns für die vielen Jahre bedanken, in denen er für uns da war. Es wäre schön, wenn viele Kinder kommen könnten und natürlich auch Eltern. Wir treffen uns um 16.15 Uhr vor der St. Thomas Kirche.
Zum Vormerken: Anmeldungen für den Bambini-Lauf am 15.Mai in Ansbach sind in der Kita möglich.
Genauere Infos ab dem 1.April über den Elternbeirat (Ansprechpartner, Marie Ohrner).
Genauere Infos zu jeder Veranstaltung gibt es jeweils vorher von den Gruppen.
Wir freuen uns auf einen normalen Frühling und Sommer, auf viele schöne Sachen und auf Kinder, die wieder alle miteinander spielen können, auf Eltern, die ihre Kinder bringen uns abholen; auf Gesichter, deren Lächeln man wieder richtig sehen kann!
Viele sonnige Grüße
Christiane Thurm Kita Leitung
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03.02.2022
Entschschädigung Selbstständige.pdf
Erstattung Arbeitgeberaufwendungen.pdf
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02.02.2022
Liebe Schlaufuchs Eltern!
Wie heute früh schon gemeldet, sind in der Schlaufuchsgruppe mehrere Kinder und beide Mitarbeiter positiv getestet.
Die Gruppe wird deshalb am 3. und 4. Februar geschlossen sein.
Ab Montag können die Kinder mit einem Negativen (bestätigten!) Test und seit 48 Stunden symptomfrei – siehe unten- wieder kommen.
Wir werden versuchen, eine Betreuung zu ermöglichen. Wir hoffen, dass eine Mitarbeiterin sich ebenfalls frei testen kann.
Bis dahin liebe Grüße und schön gesund bleiben- Christiane Thurm
Zu Ihrer Information das Schreiben vom Gesundheitsamt.
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Wie sich herausgestellt hat, war ein infektionsverdächtiger Mitarbeiter am 28.01.2022 in Ihrer Einrichtung anwesend.
Zur Hilfestellung bei der Einstufung von Ansteckungsverdächtigen/ engen Kontaktpersonen
sind alle Kinder und alle Mitarbeiter zu identifizieren, die unmittelbar und ungeschützt d.h.:
? engste Spielgefährt*innen (soweit der Kreis eingrenzbar ist)
? engste Betreu*erinnen
? gesamte Gruppe/n
mit dem infizierten Kind zusammen waren, betreut wurden.
(Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Genesene, vollst. Geimpfte in der Frist von 90 Tagen, als auch Geboosterte die keine Symptome haben).
Für die engen Kontaktpersonen, besteht ab dem letzten Kontakt mit der/die Infiziert*en ein Betretungs-/ Arbeitsverbot von generell 10 Tagen:
vom 27.01.2022 bis zum 06.02.2022.
Es existiert die Möglichkeit, bei Symptomfreiheit sich nach frühestens 5 Tagen – wir appellieren an eine Testung frühestens an Tag 7:
in diesem Fall am 03.02.2022, mittels
Antigenschnelltest (Apotheke, Arzt, Testzentrum) oder
PCR-Test (Gesundheitsamt, Arzt, evtl. Apotheken, Testzentrum)
testen zu lassen. Die Telefonnummer vom Testzentrum ist die 09161-92 60 60.
Bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne mit Vorlage beim Ordnungsamt NEA unter der Mailadresse: freitestung@kreis-nea.de welcher zusätzlich dem Kindergarten vorgelegt werden muss.
Wird die Möglichkeit der frühzeitigen Beendigung der Quarantäne nicht angenommen, bleiben die engen Kontaktpersonen für 10 Tage in Quarantäne, ohne eine Pflicht zur Abschlusstestung.
Liegt uns die Meldung der identifizierten Personendaten vor, fordern wir die offiziellen Bescheide beim Ordnungsamt an und sobald mir die Dokumente zugehen, übergebe ich diese Ihnen, zur Weiterleitung an die betroffenen engen Kontaktpersonen.
Dankeschön für ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit
Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Virkus
Infektionsschutz
CTT
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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Gesundheitsamt
Konrad-Adenauer-Str. 2
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Liebe Eltern, hier die Auskunft für die Eichhörnchengruppe vom Gesundheitsamt:
Sehr geehrte Frau Thurm,
ich danke Ihnen für das nette Gespräch.
Wie sich herausgestellt hat, war ein infektionsverdächtiges Kind am 27.01.2022 in Ihrer Einrichtung anwesend.
Zur Hilfestellung bei der Einstufung von Ansteckungsverdächtigen/ engen Kontaktpersonen
sind alle Kinder und alle Mitarbeiter zu identifizieren, die unmittelbar und ungeschützt d.h.:
? engste Spielgefährt*innen (soweit der Kreis eingrenzbar ist)
? engste Betreu*erinnen
? gesamte Gruppe/n
mit dem infizierten Kind zusammen waren, betreut wurden.
(Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Genesene, vollst. Geimpfte in der Frist von 90 Tagen, als auch Geboosterte die keine Symptome haben).
Von den Kindern und Betreuerinnen benötigen wir eine Liste mit:
Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer.
Bei Ihnen wird gruppenübergreifend betreut?
Hier sind wir angehalten eine Testung für jedes Kind der Einrichtung anzuordnen.
Für die engen Kontaktpersonen, besteht ab dem letzten Kontakt mit der/die Infiziert*en ein Betretungs-/ Arbeitsverbot von generell 10 Tagen:
vom 27.01.2022 bis zum 06.02.2022.
Es existiert die Möglichkeit, bei Symptomfreiheit sich nach frühestens 5 Tagen – wir appellieren an eine Testung frühestens an Tag 7:
in diesem Fall am 01.02.2022, mittels
- Antigenschnelltest (Apotheke, Arzt, Testzentrum) oder
- PCR-Test (Gesundheitsamt, Arzt, evtl. Apotheken, Testzentrum)
testen zu lassen. Die Telefonnummer vom Testzentrum ist die 09161-92 60 60.
Bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne mit Vorlage beim Ordnungsamt NEA unter der Mailadresse: freitestung@kreis-nea.de welcher zusätzlich dem Kindergarten vorgelegt werden muss.
Wird die Möglichkeit der frühzeitigen Beendigung der Quarantäne nicht angenommen, bleiben die engen Kontaktpersonen für 10 Tage in Quarantäne, ohne eine Pflicht zur Abschlusstestung.
Liegt uns die Meldung der identifizierten Personendaten vor, fordern wir die offiziellen Bescheide beim Ordnungsamt an und sobald mir die Dokumente zugehen, übergebe ich diese Ihnen, zur Weiterleitung an die betroffenen engen Kontaktpersonen.
Dankeschön für ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit
Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Virkus
Infektionsschutz
CTT
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Wir werden das gemeinsam schaffen! Herzliche Grüße Christiane Thurm
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28.01.22
Liebe Eltern,
Der Anmeldeschluss für das Kitajahr beziehungsweise Schuljahr 2022/23 in der Kita und dem Kinderhort ist der 11.02.22!
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Weitere Informationen bezüglich Corona, entnehmen Sie aus den unten angeführten PDFs.
20211115_StMGP_Änderung_14_BayIfSMV_baymbl.pdf
2021-11-17 2014-2021Bildung fester Gruppen.pdf
Liebe Grüße
Kita Spatzennest
17.01.22
Bitte die Rücklaufscheine für die kostenlosen Schnelltests bis 24.Januar in der Kita abgeben.
Bescheinigungen für die Steuererlärung über den Kita-Beitrag bis 26. Januar schriftlich in der Kita beantragen. Wir erstellen sie dann so schnell wie möglich.
Liebe Eltern!
Bitte lesen Sie dieses Info-Schreiben, wie es ab dem 10. Januar mit den Testungen der Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung weitergeht. Dieses Schreiben haben wir von unserer Verwaltungsstelle bekommen. Da dort alles sehr gut erklärt ist, gebe ich die entsprechenden Auszüge an Sie weiter.
Testnachweispflicht in KiTas ab dem 10. Januar 2022
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
ab dem 10. Januar 2022 darf Ihr Kind nur dann in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn Sie drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei Ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.
Grundlage dafür ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 13 Abs. 2 Satz 1).
Wir haben uns für folgende Variante enzschieden:
• Dreimal wöchentliche Testung aller Kinder!!!
(Montag, Mittwoch, Freitag vor dem KiTa-Besuch) durch die Eltern
zuhause mit Selbsttests und glaubhafte Versicherung mittels Formular, dass das Ergebnis negativ ist.
Die Tests werden vom Freistaat durch Berechtigungsscheine kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bitte in der Kita bis ab 26.01.22 abholen!
Getestet wird grundsätzlich montags, mittwochs und freitags. Ist Ihr Kind an einem dieser Tage nicht
anwesend, so müssen Sie den Testnachweis erbringen, sobald Ihr Kind wieder betreut wird. Wichtig ist die Testung in regelmäßigen Abständen.
Der Testnachweis bei Selbsttests wird folgendermaßen erbracht:
• Sie finden im Anhang ein Formular, das Ihnen von der KiTa ausgehändigt wird. Sie tragen dort nach
jeder Testung das Testdatum sowie das Ergebnis ein, unterschreiben Ihre Angaben und zeigen das
Formular beim Bringen Ihres Kindes an den Testtagen in der KiTa vor.
• Die Unterschrift eines Elternteiles genügt.
• Anschließend nehmen Sie das Formular wieder mit nach Hause und legen es zum nächsten
Testtermin entsprechend wieder vor.
Im Falle eines PoC-Antigen-Schnelltests (Bürgertest) oder PCR-Tests ist der entsprechende Testnachweis in die Liste einzutragen.
Wird kein Testnachweis vorgelegt, so dürfen wir das betreffende Kind nicht betreuen.
22.12.2021
Liebe Eltern!
Bitte lesen Sie dieses Info-Schreiben, wie es ab dem 10. Januar mit den Testungen der Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung weitergeht. Dieses Schreiben haben wir von unserer Verwaltungsstelle bekommen.Da dort alles sehr gut erklärt ist, gebe ich die entsprechenden Auszüge an Sie weiter.
Testnachweispflicht in KiTas ab dem 10. Januar 2022
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
ab dem 10. Januar 2022 darf Ihr Kind nur dann in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn Sie drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei Ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.
Grundlage dafür ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 13 Abs. 2 Satz 1).
Wir haben uns für folgende Variante enzschieden:
• Dreimal wöchentliche Testung (Montag, Mittwoch, Freitag vor dem KiTa-Besuch) durch die Eltern
zuhause mit Selbsttests und glaubhafte Versicherung mittels Formular, dass das Ergebnis negativ ist.
Die Tests werden vom Freistaat durch Berechtigungsscheine kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bitte in der Kita bis 23.12 . abholen!
Getestet wird grundsätzlich montags, mittwochs und freitags. Ist Ihr Kind an einem dieser Tage nicht
anwesend, so müssen Sie den Testnachweis erbringen, sobald Ihr Kind wieder betreut wird. Wichtig ist die Testung in regelmäßigen Abständen.
Der Testnachweis bei Selbsttests wird folgendermaßen erbracht:
• Sie finden im Anhang ein Formular, das Ihnen von der KiTa ausgehändigt wird. Sie tragen dort nach
jeder Testung das Testdatum sowie das Ergebnis ein, unterschreiben Ihre Angaben und zeigen das
Formular beim Bringen Ihres Kindes an den Testtagen in der KiTa vor.
• Die Unterschrift eines Elternteiles genügt.
• Anschließend nehmen Sie das Formular wieder mit nach Hause und legen es zum nächsten
Testtermin entsprechend wieder vor.
Im Falle eines PoC-Antigen-Schnelltests (Bürgertest) oder PCR-Tests ist der entsprechende Testnachweis in die Liste einzutragen.
Wird kein Testnachweis vorgelegt, so dürfen wir das betreffende Kind nicht betreuen.
Die Testnachweispflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und genesene Kinder sowie für Kinder unter einem Jahr. In diesem Fall müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Weiterhin bitten wir Sie trotzdem Ihr Kind sicherheitshalber regelmäßig zu testen.
Das erst einmal zum Prozedere, das einfach vorgeschrieben ist . Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir Sie !
Christiane Thurm
Anhang:
formular_bestaetigung_testnachweis.pdf
2021.12.21_Elternbrief Testnachweispflicht.pdf
Nun aber noch etwas Schöneres!
ES GING NOCH WAS- Und es hat Spaß gemacht!!!!!!
Vielen Dank an alle, die uns bei unseren Verkaufsaktionen unterstützt haben.
Die Obstspieße sind super bestellt worden. Die 2 Mini „Weihnachtsmärkte“ wurden von den Leuten gut angenommen und es hat echt Spaß gemacht!
Zusammen haben wir fast 1000 Euro eingenommen. Für dieses Geld dürfen sich die Kinder im kommenden Jahr eine tolle Anschaffung überlegen.
Danke auch für Ihr liebevolles Weihnachtsgeschenk für unser Team. Wir haben uns sehr gefreut und werden, wenn es wieder möglich ist, alle gemeinsam davon Essen gehen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und dass wir uns alle im Januar gesund und munter wiedersehen!
Ganz liebe Grüße Das „SPATZENNESTTEAM“